AGB
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
INVESTION GMBH | Werbeagentur für Markenstrategie & Design
VERSION 2.1 - STAND: 23. DEZEMBER 2025
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GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Investion GmbH, 70794 Filderstadt, gegenüber Auftraggebern, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
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LEISTUNGSUMFANG & MITWIRKUNGSPFLICHTEN
- Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Angebot bzw. der Projektbeschreibung.
- Die Investion GmbH bietet Leistungen im Bereich Markenstrategie, Corporate Design, Kommunikation, Vertrieb und Messe an. Projekte werden in konzeptionellen Phasen (Analyse, Entwurf, Ausarbeitung, Umsetzung) durchgeführt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, notwendige Informationen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen die Investion GmbH zur Anpassung von Fristen und ggf. zur Abrechnung von Mehraufwänden.
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LEISTUNGSFRISTEN UND ABNAHME
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bestätigt wurden.
- Teilleistungen gelten als selbstständige Leistungen und können gesondert abgenommen werden.
- Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk freigibt (z. B. per E-Mail) oder innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt.
- Nachträgliche Korrekturen an bereits abgenommenen Leistungen gelten als Änderungswunsch und werden gesondert vergütet.
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VERGÜTUNG & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Leistungen werden entweder auf Basis eines vereinbarten Pauschalhonorars oder nach Aufwand auf Stundenbasis (Regelsatz: 120 €/h zzgl. MwSt.) abgerechnet.
- Zusatzleistungen, Autorkorrekturen, Drittmaterialien sowie Reisekosten (0,50 €/km zzgl. ggf. Zeitaufwand) werden gesondert berechnet.
- Eine Korrekturstufe ist im Preis inbegriffen. Weitere Korrekturen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
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Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in folgenden Etappen:
- 30 % bei Beauftragung
- 40 % bei Präsentation der Layoutphase
- 30 % bei Projektabschluss
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NUTZUNGSRECHTE
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Die Investion GmbH räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen ausschließlich ein, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Ohne eine solche Vereinbarung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte, insbesondere nach § 31 UrhG, vollständig bei der Investion GmbH, soweit urheberrechtlich schutzfähige Leistungen betroffen sind.
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Wird eine Rechteeinräumung vereinbart, erfolgt diese frühestens mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall ein einfaches oder – je nach Vereinbarung – ausschließliches Nutzungsrecht am final freigegebenen Werk, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck, Umfang, die Dauer, das Gebiet sowie die vereinbarten Medien (z. B. Print, Web, Social Media, Out-of-Home bestimmt Medien oder bestimmte Dauer).
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Die Nutzung nicht ausgewählter, nicht freigegebener oder nicht vollständig bezahlter Entwürfe, Konzepte oder Bestandteile (z. B. Bildideen, Textfragmente, Designelemente, Zwischenstände) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für im Rahmen von Präsentationen oder Abstimmungsprozessen gezeigte Varianten. Gleiches gilt für Bilder, Illustrationen, Composings oder sonstige Medien Dritter, sofern keine gesonderte Lizenz oder Rechteübertragung vereinbart wurde.
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Jede über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung – insbesondere für zusätzliche Medien, Kampagnen, Nutzungszeiträume, Märkte oder durch Dritte – bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte oder eine Bearbeitung der Leistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Investion GmbH zulässig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
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KI-generierte Inhalte
- Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Inhalte ganz oder teilweise unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (z. B. KI-generierte Bilder, Illustrationen, Texte oder sonstige Medien) erstellt werden, handelt es sich dabei regelmäßig nicht um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
- Die Einräumung von Nutzungsrechten an KI-generierten Inhalten erfolgt daher nicht als urheberrechtliche Rechteübertragung, sondern ausschließlich auf Grundlage vertraglicher Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen.
- Der Auftraggeber erhält an KI-generierten Inhalten ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte (Lizenz), insbesondere beschränkt auf Nutzungszweck, Medien, Dauer, Gebiet, Exklusivität und Weitergaberechte. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleibt der Investion GmbH das Recht, KI-generierte Inhalte mehrfach zu verwenden, weiterzuentwickeln oder in anderen Projekten einzusetzen, soweit dem keine vertraglich vereinbarte Exklusivität oder entgegenstehenden Rechte des Auftraggebers entgegenstehen.
- Eine Übertragung von Exklusivrechten, Buy-out-Rechten oder zeitlich, räumlich oder inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechten an KI-generierten Inhalten bedarf stets einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
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Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
- Die Investion GmbH setzt im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. zur Ideenfindung, Text-, Bild- oder Medienerstellung sowie zur Übersetzung) als unterstützende Arbeitsmittel ein.
- KI-gestützte Werkzeuge werden nicht zur automatisierten Entscheidungsfindung eingesetzt. Sämtliche durch KI erzeugten Inhalte werden vor ihrer Übergabe an den Auftraggeber vollständig geprüft, fachlich bewertet und durch die Investion GmbH verantwortet.
- Die Verantwortung für das finale Arbeitsergebnis verbleibt unabhängig vom Einsatz KI-gestützter Werkzeuge stets bei der Investion GmbH.
- Sofern im Rahmen der Leistungserbringung kundenspezifische Inhalte in KI-gestützte Werkzeuge eingebracht werden, erfolgt dies ausschließlich zweckgebunden und im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistung.
- Eine Offenlegung der konkreten eingesetzten KI-Tools oder internen Arbeitsmethoden schuldet die Investion GmbH nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
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KÜNDIGUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
- Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
- Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Zusätzlich ist die Investion GmbH berechtigt, 50 % des Honorars für die noch nicht erbrachten Leistungen als pauschalen Schadenersatz geltend zu machen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
- Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen verbleiben im Eigentum der Investion GmbH; eine Nutzung ist ausgeschlossen. Nutzungsrechte werden in diesem Fall nicht übertragen.
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HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
- Die Investion GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
- Die Investion GmbH übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit, Schutzfähigkeit oder Konfliktfreiheit der entwickelten oder gelieferten kreativen Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Marken-, Urheber-, Design- oder Wettbewerbsrechte Dritter. Eine rechtliche Prüfung – etwa hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit oder möglicher Rechtekollisionen – ist nicht geschuldet und erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.
- Die Investion GmbH empfiehlt dem Auftraggeber, vor einer weitergehenden Nutzung oder Markenanmeldung eine professionelle rechtliche Prüfung der Schutzfähigkeit und Konfliktfreiheit der gelieferten Leistungen durch eine auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei durchführen zu lassen.
- Die Investion GmbH kann im Rahmen der Entwurfsentwicklung eine orientierende Online-Recherche durchführen. Diese ersetzt jedoch keine umfassende rechtliche Markenrecherche. Eine vollständige rechtliche Absicherung kann ausschließlich durch eine qualifizierte Prüfung durch einen spezialisierten Rechts- oder Patentanwalt erfolgen.
- Die Nutzung der gelieferten Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Risiko einer etwaigen Kollision mit bestehenden Schutzrechten Dritter trägt der Auftraggeber.
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GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz der Investion GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
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SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.


